Für Gas und für Strom muss seit dem 16.01.2023 weniger bezahlt werden
Absenkung der Börsenpreise
"Nachdem die Preise für Strom in den letzten 12 Monaten brutal angestiegen sind, kehrt sich der Trend seit Januar 2023 wieder um.
Wir liefern Ihnen wie immer Bestpreise. Keiner ist günstiger! Harald Siegmund rät zum sofortigem Handeln.
Kein Portal im Internet ist ein verlässlicher Partner für Verbraucher, die unbedarft nach einem günstigen und fairen Stromtarif suchen wollen. Meist muss der Suchende Häkchen weg- oder hinzuklicken, unverständliche Erklärungen lesen
und teilweise erst einmal finden. Kurz: Der Verbraucher muss hellwach sein und die Augen offenhalten. Am besten,
er weiß bereits vor der Suche über mögliche Fallstricke im Tarifdschungel Bescheid. Sonst läuft er bei den meisten Vergleichsrechnern Gefahr, an Anbieter mit unseriösem Geschäftsgebaren zu geraten.
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Und das Beste: Der Service von PrimaWatt ist kostenlos!
Rund 25 Prozent des Strompreises bestehen aus Netzgebühren, die für den Betrieb der Stromnetze und -zähler fällig werden. Der Anteil, den die Energieversorger für Beschaffung, Vertrieb und Marge erhalten, beläuft sich auf rund 20 Prozent. Die restlichen 55 Prozent setzen sich aus Posten wie der
EEG-Umlage, der Stromsteuer, Konzessionsabgaben und der Mehrwertsteuer zusammen. Sie macht 19 Prozent des Nettopreises aus.
Netzentgelte Beispiele
97320 Großlangheim
16,08 Cent netto = 19,14 Cent brutto
Dazu kommt der Strompreis wie er aktuell an der Börse gehandelt wird.
97318 Kitzingen
16,914 Cent netto = 20,13 Cent brutto
Dazu kommt der Strompreis wie er aktuell an der Börse gehandelt wird.
Unsere beiden Beispiele zeigen auf welche festen Bestandteile im Strompreis enthalten sind.
Diese staatl. Komponenten können nicht verändert werden.
Der einzige Hebel den wir bewegen können, ist der reine Strom Einkaufspreis. Hier bieten wir Ihnen dauerhaft den besten Preis,
da wir den Strom an der Strombörse über erfahrene Händler beziehen und diesen Strompreis 1: 1 weitergeben können.
Viele Nutzer von Nachtspeicherheizungen, die Haushalts- und Heizstrom gemeinsam messen, denken immer noch, sie müssen ihren Strom bei ihrem örtlichen Energieanbieter („Grundversorger“) kaufen und seine Preise akzeptieren. Doch das stimmt nicht. Wie Finanztest-Recherchen ergaben, verkaufen mittlerweile mindestens zehn Firmen deutschlandweit Tarife für Nachtspeicherheizungen mit gemeinsamer Messung und 14 Firmen Tarife für Wärmepumpen mit getrennter Messung.
Bevor es ans Wechseln geht, muss der Kunde jedoch erst einmal seine Zählerausstattung kennen: Haushalte messen entweder den Heiz- und Haushaltsstrom gemeinsam mit einem einzigen schwarzen Zählerkasten oder getrennt mit zwei Kästen – einem für Heizstrom und einem für Haushaltsstrom. Kunden mit gemeinsamer Messung hatten es bislang schwer, einen günstigen Tarif zu finden. Eine gemeinsame Messung gibt es vor allem in Haushalten mit Nachtspeicherheizung.
Achtung Sonderkündigungsrecht!
Sie haben bei einer Strompreiserhöhung die Möglichkeit, innerhalb von 14-Tagen zu kündigen.
Achten Sie darauf, wann Sie das Schreiben Ihres regionalen Versorgers bekommen. Ein idealer Zeitpunkt für den Wechsel.
Rufen Sie uns sofort an, wenn Sie ein solches Schreiben haben. Wir prüfen das für Sie!
Denn bei einem Wechsel zu den günstigen Angeboten unseres Portfolios werden Sie als Kunde enorm sparen können.